Hinweise zum Tarifabschluss, die am 01.01.2018 in Kraft treten

Hinweise zum Tarifabschluss vom 17. Februar 2017 für die Umsetzung der Vereinbarungen, die ab dem 1.1.2018 in Kraft treten

  1. Erhöhung der Tabellenentgelte für alle Entgeltgruppen um 2,35 % ab 1.1.2018
  2. Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um einen Festbetrag von 35,00 Euro ab 1.1.2018

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Personalkostenobligo

Das Personalkostenobligo für künftige Kalenderjahre wurde bisher als Jahresbetrag zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) aktualisiert und entsprechend im Finanzwesen zur Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass Personalveränderungen außerhalb dieses Rahmens manuell berücksichtigt werden mussten, soweit auf diese Zahlen zugegriffen wurde.
Ab 2018 wird das Personalkostenobligo viermal im Jahr aktualisiert. Damit soll eine bessere Übersicht über die bereits eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen künftiger Personalkosten sichergestellt werden. … Weiterlesen

Persönliche Steuerfreibeträge

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihres Freibetrages beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt für das Steuerjahr 2018 und folgende.
Haben sie Fragen zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern für das Jahr 2018 können Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen ein Merkblatt herunterladen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2017-11-24-merkblatt-steuerklassenwahl-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Weiterlesen

Neue Werte in der Sozialversicherung für 2018

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 59.400 Euro.
Die besonders ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle beträgt 53.100 Euro.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.425,00 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich).
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 6.500,00 Euro monatlich (78.000 Euro jährlich).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Bemessungsgrenze bei 7.150,00 Euro monatlich (85.800 Euro jährlich). … Weiterlesen

Jahresgespräche

Nach der erfolgreichen Einführung der Jahresgespräche und der positiven Durchführungsbilanz möchten wir nun in die zweite Phase einsteigen. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen rund um die Clusteranträge und die Exzellenz-Strategie wurde mit dem Personalrat vereinbart, dass das Zeitfenster im Jahre 2018 zur Führung der Jahresgespräche bis zum 30.06.2018 erweitert wird. Alle Führungskräfte erhalten im Januar die Dokumentationsbögen für ihre Mitarbeiter/innen, … Weiterlesen

Änderungen im Niedersächsischen Erholungsurlaubsrecht für Beamtinnen und Beamte

Mit der von der Landesregierung am 22. August 2017 beschlossenen Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Nds. GVBl. S. 267) erfolgte die Anpassung des niedersächsischen Erholungsurlaubsrechtes der Beamtinnen und Beamten (Nds. Erholungsurlaubsverordnung – NEUrlVO) an die europäischen Vorgaben sowie die dazu vorliegende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, um damit das Erholungsurlaubsrecht europarechtskonform auszugestalten. … Weiterlesen

Kindergeld: Rückwirkende Zahlung nur noch 6 Monate

Für ab Januar 2018 eingehende Anträge wird Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) wurde dem § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Abs. 3 angefügt, der die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes bei Neuanträgen beschränkt:
„Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, … Weiterlesen

Neue Mitarbeiter

Herr Hafke:
Zum 01.10.2017 hat Michael Hafke seine Arbeit als Jurist in der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung aufgenommen. Er ist als erfahrener Rechtsanwalt des Arbeits- und Tarifrechts zuständig für alle Rechtsfragen im Tarif- und Dienstrecht der Abteilung. Seine Arbeitszeit von 19,9 Stunden/Woche verteilt er auf 5 Tage in der Woche, jeweils vormittags.
Kontaktdaten:
Ord.-Nr.:      501
Tel.:             39-26415
Fax:             39-1826415
E-Mail:        
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