Personalkostenobligo

Das Personalkostenobligo für künftige Kalenderjahre wurde bisher als Jahresbetrag zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) aktualisiert und entsprechend im Finanzwesen zur Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass Personalveränderungen außerhalb dieses Rahmens manuell berücksichtigt werden mussten, soweit auf diese Zahlen zugegriffen wurde.
Ab 2018 wird das Personalkostenobligo viermal im Jahr aktualisiert. Damit soll eine bessere Übersicht über die bereits eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen künftiger Personalkosten sichergestellt werden. Sobald das Personalkostenobligo aktualisiert wird, erhalten Sie in der bewährten Form Mitteilung durch die Finanzabteilung.