Neue Werte in der Sozialversicherung für 2018

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 59.400 Euro.
Die besonders ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle beträgt 53.100 Euro.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.425,00 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich).
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 6.500,00 Euro monatlich (78.000 Euro jährlich).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Bemessungsgrenze bei 7.150,00 Euro monatlich (85.800 Euro jährlich).