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Newsletter der Personalabteilung

Januar 2018

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Hinweise zum Tarifabschluss, die am 01.01.2018 in Kraft treten

Hinweise zum Tarifabschluss vom 17. Februar 2017 für die Umsetzung der Vereinbarungen, die ab dem 1.1.2018 in Kraft treten

• Erhöhung der Tabellenentgelte für alle Entgeltgruppen um 2,35 % ab 1.1.2018

• Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um einen Festbetrag von 35,00 Euro ab 1.1.2018

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Personalkostenobligo

Das Personalkostenobligo für künftige Kalenderjahre wurde bisher als Jahresbetrag zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) aktualisiert und entsprechend im Finanzwesen zur Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass Personalveränderungen außerhalb dieses Rahmens manuell berücksichtigt werden mussten, soweit auf diese Zahlen zugegriffen wurde.
Ab 2018 wird das Personalkostenobligo viermal im Jahr aktualisiert. Damit soll eine bessere Übersicht über die bereits eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen künftiger Personalkosten sichergestellt werden. Sobald das Personalkostenobligo aktualisiert wird, erhalten Sie in der bewährten Form Mitteilung durch die Finanzabteilung.

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Persönliche Steuerfreibeträge

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihres Freibetrages beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt für das Steuerjahr 2018 und folgende.

Haben sie Fragen zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern für das Jahr 2018 können Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen ein Merkblatt herunterladen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2017-11-24-merkblatt-steuerklassenwahl-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1  

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Neue Werte in der Sozialversicherung für 2018

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 59.400 Euro.

Die besonders ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle beträgt 53.100 Euro.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.425,00 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich).

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 6.500,00 Euro monatlich (78.000 Euro jährlich).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Bemessungsgrenze bei 7.150,00 Euro monatlich (85.800 Euro jährlich).

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Jahresgespräche

Nach der erfolgreichen Einführung der Jahresgespräche und der positiven Durchführungsbilanz möchten wir nun in die zweite Phase einsteigen. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen rund um die Clusteranträge und die Exzellenz-Strategie wurde mit dem Personalrat vereinbart, dass das Zeitfenster im Jahre 2018 zur Führung der Jahresgespräche bis zum 30.06.2018 erweitert wird. Alle Führungskräfte erhalten im Januar die Dokumentationsbögen für ihre Mitarbeiter/innen, in denen bestätigt wird, dass ein Gespräch stattgefunden hat.

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Änderungen im Niedersächsischen Erholungsurlaubsrecht für Beamtinnen und Beamte

Mit der von der Landesregierung am 22. August 2017 beschlossenen Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Nds. GVBl. S. 267) erfolgte die Anpassung des niedersächsischen Erholungsurlaubsrechtes der Beamtinnen und Beamten (Nds. Erholungsurlaubsverordnung – NEUrlVO) an die europäischen Vorgaben sowie die dazu vorliegende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, um damit das Erholungsurlaubsrecht europarechtskonform auszugestalten.

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Hinweise zum Bewerberauswahlverfahren

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf folgende Punkte Hinweisen, die bei einem Bewerberauswahlverfahren unbedingt zu beachten sind.

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Zentrale Reisekostenstelle – „Zahlung von Reisekostenpauschalen“

Die Zahlung von Reisekostenpauschalen ist in der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) nicht vorgesehen. Für die Reisekostenvergütung an Bedienstete gilt das Erstattungsprinzip und es sind entsprechende Belege vorzulegen.

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Kindergeld: Rückwirkende Zahlung nur noch 6 Monate

Für ab Januar 2018 eingehende Anträge wird Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) wurde dem § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Abs. 3 angefügt, der die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes bei Neuanträgen beschränkt:

„Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“

Diese Regelung ist auf Kindergeldanträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 bei der zuständigen Familienkasse eingehen.

Zur Sicherung Ihrer Ansprüche stellen Sie bitte Ihre Anträge auf Kindergeld möglichst zeitnah. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

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Neue Mitarbeiter

Herr Hafke:

Zum 01.10.2017 hat Michael Hafke seine Arbeit als Jurist in der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung aufgenommen. Er ist als erfahrener Rechtsanwalt des Arbeits- und Tarifrechts zuständig für alle Rechtsfragen im Tarif- und Dienstrecht der Abteilung. Seine Arbeitszeit von 19,9 Stunden/Woche verteilt er auf 5 Tage in der Woche, jeweils vormittags.

Kontaktdaten:

Ord.-Nr.:      501
Tel.:             39-26415
Fax:             39-1826415
E-Mail:        

 

Frau Kallenbach:

Im Bereich Personalorganisation der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung hat zum 15.12.2017 Frau Johanna Kallenbach ihre Arbeit als Übersetzerin für die Personalabteilung aufgenommen. Ihr Aufgabengebiet ist insbesondere die Unterstützung der Personaladministration in englischer Sprache im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Übersetzungsarbeiten.

Kontaktdaten:

Ord.-Nr.:      5417
Tel.:             39-23744
Fax:             39-1823744
E-Mail:         johanna.kallenbach@zvw.uni-goettingen.de

 

Herr Büttner:

Herr Büttner ist seit dem 18.12.2017 als Mitarbeiter im Team Personalentwicklung des wissenschaftsunterstützenden Personals beschäftigt. Er ist Ansprechpartner bei Fragen rund um die Qualifizierungsprogramm, v.a. in den Bereichen Fremdsprachenkompetenz, Gesundheitskompetenz, Professionelles Hochschulsekretariat und Ausbildung. Außerdem ist Herr Büttner ein weiterer Ansprechpartner für den internen Personal- und Aushilfspool und unterstützt Mitarbeiter/innen und Einrichtungen der Universität bei der Vermittlung bzw. Besetzung vakanter Stellen.

Kontaktdaten:

Ord.-Nr.:      5323
Tel.:             39-25549
Fax:             39-1825549
E-Mail:         frank.buettner@zvw.uni-goettingen.de 

Bei Fragen zu Qualifizierung: personalentwicklung@uni-goettingen.de
Bei Fragen bzgl. internen Personal- und Aushilfspool: ip-personalentwicklung@zvw.uni-goettingen.de

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Herrn Marius Dornieden
Tel.: 39-24163
E-Mail: marius.dornieden@zvw.uni-goettingen.de