Hinweise zur Ablehnung von Urlaubs- und Arbeitsbefreiungsanträgen

In den Verfahrenshinweisen Zeitwirtschaft vom März 2017, die unter diesem Link im Mitarbeiterportal veröffentlicht sind

https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/V/Verfahrenshinweise%20Zeitwirtschaft_Stand%20M%c3%a4rz%202017.pdf ,

findet sich unter dem Punkt 3. Urlaubsantrag der Hinweis, dass bei beabsichtigter Ablehnung des Urlaubsantrags die Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung zu informieren ist; dies gilt auch für die Ablehnung eines Arbeitsbefreiungsantrags.

In der Praxis gibt es kein vorgeschriebenes gesetzliches oder tarifliches Verfahren zur Geltendmachung des Urlaubsanspruchs oder einer  Arbeitsbefreiung, allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der Klarheit und Belegbarkeit, die Urlaubs- oder Arbeitsbefreiungswünsche schriftlich  mit Formular oder auch formlos gegenüber dem Vorgesetzten vorzubringen, denn im Falle der Ablehnung des Urlaubs-/ Arbeitsbefreiungswunsches durch Vorgesetzte ist der Personalrat zu beteiligen, bei Ablehnung von Erholungsurlaub allerdings nur auf Antrag des/der Beschäftigten.

 

Das Verfahren für die Geltendmachung des Urlaubs-/ Arbeitsbefreiungsanspruchs sollte daher wie folgt ablaufen:

  1. die/ der  Beschäftigte beantragt schriftlich mit dem Formular „Urlaubsantrag“ den Zeitraum des gewünschten Erholungsurlaubs,
  2. dieser  Antrag  ist vom Vertreter mit abzuzeichnen
  3. ansch. ist das Formular dem  Vorgesetzten vorzulegen.
    a) bei Einverständnis unterschreibt der Vorgesetzte den Urlaubsantrag;
    b) ist er nicht einverstanden und kann ein Einvernehmen in einem persönlichen Gespräch nicht erzielt werden, so ist der Urlaubsantrag mit schriftlicher Darlegung der Ablehnungsgründe an die Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung weiter zu geben.
  4. diese bewertet den Sachverhalt unter Abwägung der vorliegenden oder vorgetragenen Argumente,
    a) dieses führt entweder zu einem Vermittlungsgespräch  mit arbeitgeberseitiger Zustimmung zum Urlaubswunsch oder
    b) sie beteiligt im Falle der Ablehnung des Urlaubswunsches den Personalrat für die Mitbestimmung zur Ablehnung des Urlaubsantrags nach § 65 Abs. 2 Nr. 17 NPersVG.
  5. das Ergebnis wird dann den Beteiligten mitgeteilt.

 

Ein Formular „Urlaubsblatt Tarifbeschäftigte“ finden Sie im Mitarbeiterportal:
https://intern.uni-goettingen.de/services/Documents/U/Urlaubsblatt-Tarifbesch%c3%a4ftigte.pdf

ein Formular „Arbeitsbefreiung“ finden Sie im Mitarbeiterportal:
https://intern.uni-goettingen.de/services/Documents/S/Sonderurlaub-Arbeitsbefreiung-Antrag.pdf