Ausschreibungstext – Angabe Entgeltgruppe

In Absprache mit dem Personalrat ist künftig die Angabe der Entgeltgruppe in einer Ausschreibung nicht mehr „zwingend“, sondern nur noch „in der Regel“ erforderlich. Damit stellt die Ausschreibung mit Angabe der Entgeltgruppe weiterhin den Normalfall dar. Sofern eine Einrichtung auf die Angabe der Entgeltgruppe in der Ausschreibung verzichten möchte, ist dies mit der Übersendung des Ausschreibungstextes zu begründen. Mit der Begründung ist eine Tätigkeitsdarstellung vorzulegen.

Die „Hinweise für Stellenbesetzung und Stellenausschreibung“ werden unter Ziffer 1.5.1 bei Block II – Stellenbezeichnung, Beschäftigungsdauer, Arbeitszeit, zweiter Spiegelstrich entsprechend geändert.