Übernahme von Weiterbildungskosten

Aufgrund von vermehrten Nachfragen von Einrichtungen bezüglich der Übernahme von Weiterbildungskosten möchten wir folgendes mitteilen. Grundsätzlich gilt, dass eine Übernahme von Weiterbildungskosten nur aus dienstlichem Interesse und notwendigen Gründen erfolgen kann. Dafür müssen bestimmte rechtliche Vorgaben (Arbeits- und Steuerrecht) im Vorhinein geprüft werden. Eine Übernahme von privaten Weiterbildungen, wie z.B. Sprachkurse bei der VHS, usw. erfüllen die Vorgaben nicht und sind daher auch weiterhin privat von den Mitarbeitern zu tragen.

Bei Interesse an Weiterbildungsmaßnahmen verweisen wir auch gern auf das umfangreiche Angebot unseres Bereiches Personal- und Organisationsentwicklung (https://www.uni-goettingen.de/de/qualifizierung/306124.html ).