Anträge auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die ab 24.12.2020 beginnen sollen

Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen ab 24.12.2020 (Einstellungen, Vertragsverlängerungen, Arbeitszeitänderungen usw.) aufgrund der diesjährigen Betriebsruhe in der Zeit vom 24.12.2020 bis zum 31.12.2020

Die jährliche Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) in der Zeit vom 24.12.2020 bis 31.12.2020 hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit vom 24.12.2020 bis 10.01.2021 wirksam werden sollen.
Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist und auch eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, bitten wir, alle Anträge bis spätestens 18.11.2020 vollständig einzureichen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 22.12.2020 in der Personalabteilung erfolgen.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine Arbeitsaufnahme, auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeitsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der*dem Beschäftigten unterzeichnet sind.

Wir bitten alle mit der Bearbeitung von personalrechtlichen Maßnahmen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Beachtung.