Brexit ab 01.01.2021 für britische Staatsangehörige

Wie in unserem Newsletter aus August 2020 bereits dargestellt, werden nach derzeitiger Rechtslage britische Staatsangehörige für ihren Aufenthalt und ihre Arbeit in Deutschland ab 01.01.2021 eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Ohne Vorlage dieser Erlaubnisse darf keine Arbeitsleistung erbracht werden! Außerdem ist zu beachten, dass es sich bei einer Beschäftigung ohne die o. g. Dokumente um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit empfindlichen Geldbußen belegt ist.

Daher bitten wir alle britischen Staatsangehörigen, sich bereits jetzt an die für ihren Wohnort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde zu wenden, um die nötigen Formalitäten zu erfragen und zu beantragen.

Alle Sekretariate bitten wir darum, diese Information an betroffene Mitarbeiter*innen in ihrer Einrichtung/Abteilung weiterzugeben.