Betriebsrentenstärkungsgesetz Entgeltumwandlung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom 17.08.2017 wurden die Rahmenbedingungen für die Entgeltumwandlung geändert. Neben neuen steuerlichen Förderungsmöglichkeiten, die bereits im Kalenderjahr 2018 in Kraft getreten sind, wird zum 01.01.2019 ein neuer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % eingeführt.

Klarstellend sei an dieser Stelle gesagt, dass dieser Arbeitgeberzuschuss vorerst für die Universität keine Anwendung findet und nicht zu zahlen ist, da ein eigener Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für den Bund und das Land gilt, der entsprechende Zuschusszahlungen derzeit noch nicht vorsieht. Ob und ggf. wann hier Änderungen oder Ergänzungen zu erwarten sind, ist nicht bekannt.