Künstlersozialabgabe

Gemäß § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz: KSVG) ist die Georg-August-Universität Göttingen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, soweit Zahlungen an selbständige Künstler/-innen und Publizisten/-innen für eine erbrachte selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit geleistet wurden.

Hierfür werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows

https://eforms.uni-goettingen.de/lip_zvw/catalog/startBrowseDataWizard.do?path=catalog%3A%2F%2FFormulare_versioniert%2FKuenstlersozialkasse%404 an die Personalabteilung zu melden.

Die Künstlersozialabgabe beträgt für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 4,2 % vom Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer).

Die Rückmeldungen sind bis spätestens Freitag, den 01. März 2019 bei der Personalabteilung abzugeben, wobei auch die Rückmeldung bei einer Fehlanzeige erforderlich ist.