Landtag beschließt Familienpflegezeit für Beamte

Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen können ab 2019 eine Familienpflegezeit (§ 62a Nds. Beamtengesetz) in Anspruch nehmen. Dies hat der Niedersächsische Landtag am 10. Dezember 2018 beschlossen.

Mit der Regelung wird es Beamtinnen und Beamten, die pflegebedürftige Angehörige haben, zukünftig erleichtert, weiter im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern. Beamtinnen und Beamten wird damit ermöglicht, ihre Arbeitszeit bei entsprechend angepassten Bezügen vorübergehend zu reduzieren. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt es bereits für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

 

Für Einzelfragen steht Ihnen Ihr/e zuständige/r Personalsachbearbeiter/in zur Verfügung.