Lohnsteuermerkmal Großbuchstabe „M“

Seit dem 01.01.2019 ist die Universität Göttingen gesetzlich gezwungen, Mahlzeiten zu erfassen, die sie unentgeltlich oder verbilligt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anlässlich einer dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit (Dienstreise) zur Verfügung stellt (z.B. Frühstück im Hotel). Die Erfassung erfolgt durch die Reisekostenstellen im Rahmen der Reisekostenabrechnung. Die Reisekostenstellen haben die Mahlzeiten an die Personalabteilung zu melden.

Der Großbuchstabe M wird nach der Meldung der Mahlzeiten in die Lohnsteuerbescheinigung gedruckt und ist ein Kennzeichen für das Finanzamt. Es hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Reisekostenerstattung bzw. Lohnsteuer.

Für die Erfassung ist es wichtig, dass die Personalnummer im Dienstreiseantrag und dem Reisekostenabrechnungsformular eingetragen wird. Fehlende Angabe zu Personalnummer oder Mahlzeiten müssen unbedingt korrigiert werden.