Aktualisierte Verfahrensregeln zum Handeln nach dem Ableben von Universitätsbediensteten

Das Präsidium hat am 03.07.2018 die Aktualisierung der Verfahrensregeln bei der Erstellung von Todesanzeigen und den weiteren Aktivitäten beim Ableben von Universitätsbediensteten beschlossen. Insbesondere auf die Neuerungen hinsichtlich der Gestaltung und des Buchungsverfahrens von Traueranzeigen als Anlage zu den Verfahrensregelungen wird hingewiesen.

Die aktuelle Fassung der Verfahrensregeln finden Sie im Mitarbeiterportal im Infocenter/Personaladministration und Personalentwicklung/Stichwortverzeichnis bzw. unter folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/K/Kranzspenden-Nachruf-Todesanzeigen-Verfahrensregeln.pdf .