Abgabe der Familienkassenzuständigkeit an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird die im Einkommenssteuergesetz geregelte Zuständigkeit der Familienkassen im öffentlichen Dienst neu festgelegt. Für die Familienkassen der Länder wurde die Möglichkeit eröffnet, auf deren Sonderzuständigkeit zu verzichten und die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abzugeben. Die Georg-August-Universität Göttingen hat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und hat daher mit Ablauf des 31.08.2018 die Familienkassensonderzuständigkeit abgegeben. Seit dem 01.09.2018 obliegt somit der Familienkasse der BA die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten.

Fragen zum Zuständigkeitswechsel können sie an die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der BA: 0800-4555535 richten. Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.