Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen ab 22.12.2018 (Einstellungen, Vertragsverlängerungen, Arbeitszeitänderungen usw.) bis zum 30.11.2018!

Die diesjährige Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) erstreckt sich auf den Zeitraum vom 27.12.2018 bis 30.12.2018.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit vom 22.12.2018 bis 09.01.2019 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist und auch eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, sind bitte alle Anträge bis spätestens 30.11.2018 vollständig einzureichen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 20.12.2018 in der Personalabteilung erfolgen.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsaufnahme, auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeitsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der/dem Beschäftigten unterzeichnet sind.