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Newsletter der Personalabteilung

Oktober 2022

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Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen mit Beginn ab 24.12.2022 unter Berücksichtigung der Betriebsruhe in der Zeit vom 24.12.2022 bis 01.01.2023

Die jährliche Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) in der Zeit vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit ab dem 24.12.2022 bis 02.01.2023 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine angemessene Bearbeitungszeit erforderlich ist sowie eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, bitten wir, alle Anträge bis spätestens 21.11.2022 vollständig einzureichen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 23.12.2022 in der Personalabteilung erfolgen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Arbeitsaufnahme auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeits- bzw. Änderungsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der*dem Beschäftigten unterzeichnet sind.

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Neue Intranetseiten „Stellenausschreibung und Stellenbesetzung“ sowie „OBM“

Gemeinsam mit dem Personalrat, der Gleichstellung und der Schwerbehindertenvertretung wurde das Hinweispapier für Stellenausschreibung und Stellenbesetzung überarbeitet und u.a. an das neue OBM angepasst. Sie finden das Hinweispapier auf der neu gestalteten Intranetseite Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen. Zudem haben wir auf der neuen Intranetseite Online-Bewerbungsmanagement (OBM) die bereits vor längerer Zeit angekündigten Informationen anschaulich mit vielen hilfreichen Videos in Deutsch und in Englisch hinterlegt.

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Abrechnung von Konferenzbeiträgen

 In der Vergangenheit wurden vielfach persönliche Mitgliedsbeiträge durch Auslagenerstattung geltend gemacht oder über universitäre Kreditkarten gezahlt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass individuelle Mitgliedsbeiträge, Teilnehmergebühren oder Jahresbeiträge der Lohnsteuer unterliegen und zu Sozialversicherungspflichten führen können. Eine Auszahlung per Auslagenerstattung ohne steuerliche Bewertung ist daher nicht mehr möglich. Vielmehr erfolgt die Auszahlung zukünftig über die Gehaltsabrechnung, um eine zutreffende Besteuerung sicherzustellen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Formularcenter (Antrag auf Erstattung von dienstlich begründeten Mitgliedsbeiträgen und Gebühren.pdf (uni-goettingen.de)).
Hinsichtlich der Erstattung von Konferenzbeiträge, in denen Mitgliedsbeiträge für akademische Organisationen enthalten sind, ist eine elektronische Lösung in Lucom geplant. Bis zur Umsetzung dessen können die Rechnungen, wie bisher, zusammen mit dem Dienstreiseantrag eingereicht werden. Von der (zentralen bzw. dezentralen) Reisekostenstelle werden diese an die zuständige Entgeltsachbearbeiter*in weitergeleitet, ohne dass es eines separaten Antrages bedarf. Die Auszahlung erfolgt dann über die nächste Gehaltsabrechnung.

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VSN-Firmen-Abo 2023

Auch für das Jahr 2023 bietet die Universität Göttingen ihren Beschäftigten den Erwerb eines VSN-Firmen-Abos zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Stadtgebietes Göttingen sowie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) an.

Das Firmen-Abo gilt für den Bus- und Bahnnahverkehr im VSN-Gebiet. Es wird eine Laufzeit von einem Kalenderjahr (01.01.2023 bis zum 31.12.2023) haben. Alle Abonnenten erhalten die Jahresfahrkarte des VSN zu einem um 18% ermäßigten Abo-Preis gegenüber einer regulären Jahresfahrkarte. Der monatliche Fahrpreis steht in Abhängigkeit zu der jeweils gewählten Fahrstrecke und Preisstufe und wird jeden Monat automatisch von Ihrem Nettoentgelt einbehalten. Für den Bereich der Universität (ohne Universitätsmedizin) können Sie nähere Informationen bezüglich der Nutzungsbedingungen, Preisstufen und dem Antragsverfahren dem Mitarbeiterportal
(https://intern.uni-goettingen.de/personal/SitePages/Firmen-Abo-VSN.aspx)
sowie der Homepage des VSN (https://vsninfo.de/de/fahrkarten/vsn-firmen-abo) entnehmen.

Für Rückfragen stehen Ihnen auch gerne Frau Melanie Vogt Tel. 39-24223, E-Mail: melanie.vogt@zvw.uni-goettingen.de und Herr Christian Kreißl, Tel. 39-24234, E-Mail: christian.kreissl@zvw.uni-goettingen.de zur Verfügung.

Der Antrag auf Erwerb eines Firmen-Abos muss spätestens bis zum 15.11.2022 der Zentralverwaltung vorliegen. Das Antragsformular steht auf der o. g. Internetseite zur Verfügung. Verspätete Anträge können leider nur für eine Warteliste Berücksichtigung finden. Nur im Falle des Freiwerdens eines Abonnements im Laufe des folgenden Kalenderjahres durch vorzeitige Rückgabe (z.B. bei Wechsel der Arbeitsstelle) wäre ein unterjähriger Erwerb einer Fahrkarte im Rahmen des angebotenen Firmen-Abos möglich. Alle Abonnenten der Universität (ohne UMG), die bereits im Kalenderjahr 2022 ein Firmen-Abo erworben haben, erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Antragsformular für den Fahrausweis persönlich zugeschickt.

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Besoldungsanpassung im Dezember 2022

Die Bezüge der niedersächsischen Beamt*innen erhöhen sich zum 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.

Weitere finanzielle Verbesserungen werden mit dem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vorgenommen. Damit reagiert das Land auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen. Es wird eine Kombination verschiedener Bausteine eingeführt:

Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1 200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen ab A9 auf 500 Euro. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamt*innen in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.

Der Familienzuschlag wird zum 01.01.2023 für erste und zweite Kinder für die Besoldungsgruppen A5 bis A9 in der Laufbahngruppe 1 – dem ehemals mittleren Dienst – und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöht.

Die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 wird gestrichen. Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat diesen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher entfällt für Beamt*innen bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023.

Die neue Besoldungstabelle zur Besoldungserhöhung ab dem 01.12.2022 wird im Mitarbeiterportal unter „Infocenter – Personaladministration und Personalentwicklung – Beamtinnen und Beamte – Besoldung“.

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Ausbildungsentgelt

Erhöhung des Ausbildungsentgelts

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG werden ab dem 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 50,00 € erhöht.

Die Ausbildungsvergütung beträgt dann
im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 1.259,51 Euro.

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Thekla Heise
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de