Abrechnung von Konferenzbeiträgen

In der Vergangenheit wurden vielfach persönliche Mitgliedsbeiträge durch Auslagenerstattung geltend gemacht oder über universitäre Kreditkarten gezahlt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass individuelle Mitgliedsbeiträge, Teilnehmergebühren oder Jahresbeiträge der Lohnsteuer unterliegen und zu Sozialversicherungspflichten führen können. Eine Auszahlung per Auslagenerstattung ohne steuerliche Bewertung ist daher nicht mehr möglich. Vielmehr erfolgt die Auszahlung zukünftig über die Gehaltsabrechnung, um eine zutreffende Besteuerung sicherzustellen.
Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Formularcenter (Antrag auf Erstattung von dienstlich begründeten Mitgliedsbeiträgen und Gebühren.pdf (uni-goettingen.de)).
Hinsichtlich der Erstattung von Konferenzbeiträge, in denen Mitgliedsbeiträge für akademische Organisationen enthalten sind, ist eine elektronische Lösung in Lucom geplant. Bis zur Umsetzung dessen können die Rechnungen, wie bisher, zusammen mit dem Dienstreiseantrag eingereicht werden. Von der (zentralen bzw. dezentralen) Reisekostenstelle werden diese an die zuständige Entgeltsachbearbeiter*in weitergeleitet, ohne dass es eines separaten Antrages bedarf. Die Auszahlung erfolgt dann über die nächste Gehaltsabrechnung.