Besoldungsanpassung im Dezember 2022

Die Bezüge der niedersächsischen Beamt*innen erhöhen sich zum 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.

Weitere finanzielle Verbesserungen werden mit dem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vorgenommen. Damit reagiert das Land auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen. Es wird eine Kombination verschiedener Bausteine eingeführt:

Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1 200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen ab A9 auf 500 Euro. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamt*innen in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.

Der Familienzuschlag wird zum 01.01.2023 für erste und zweite Kinder für die Besoldungsgruppen A5 bis A9 in der Laufbahngruppe 1 – dem ehemals mittleren Dienst – und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöht.

Die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 wird gestrichen. Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat diesen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher entfällt für Beamt*innen bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023.

Die neue Besoldungstabelle zur Besoldungserhöhung ab dem 01.12.2022 wird im Mitarbeiterportal unter „Infocenter – Personaladministration und Personalentwicklung – Beamtinnen und Beamte – Besoldung“.