Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen mit Beginn ab 24.12.2022 unter Berücksichtigung der Betriebsruhe in der Zeit vom 24.12.2022 bis 01.01.2023

Die jährliche Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) in der Zeit vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit ab dem 24.12.2022 bis 02.01.2023 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine angemessene Bearbeitungszeit erforderlich ist sowie eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, bitten wir, alle Anträge bis spätestens 21.11.2022 vollständig einzureichen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 23.12.2022 in der Personalabteilung erfolgen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Arbeitsaufnahme auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeits- bzw. Änderungsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der*dem Beschäftigten unterzeichnet sind.