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Newsletter der Personalabteilung

Mai 2021

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Zuständigkeitswechsel im Bereich 52

Im Team 521 hat Frau Celine Braun am 22.03.2021 ihre Tätigkeit als Personalsachbearbeiterin aufgenommen. Sie ist für die personalrechtliche Betreuung der Tarifbeschäftigten der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, des Departments VWL der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und GM 3 zuständig.

Kontaktdaten:

Ord.-Nr.:           5212
Tel.:                 0551/39-21147
Fax:                 0551/39-1821147
E-Mail:             celine.braun@zvw.uni-goettingen.de

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Zuständigkeiten in der Zentralen Reisekostenstelle

Die Zuständigkeiten in der Zentralen Reisekostenstelle wurden aktualisiert. Die neue Übersicht finden Sie im Mitarbeiterportal unter folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/XYZ/Zust%C3%A4ndigkeiten-Zentrale-dezentrale-Reisekostenverantwortliche.pdf .

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Beitrag zur Landesunfallkasse

Der Beitrag zur Landesunfallkasse wurde rückwirkend zum 01.01.2021 von 0,31 % auf 0,33 % erhöht. Dies resultiert in geänderten Arbeitgeberkosten für alle Beschäftigten.

Die neuen Personalkostentabellen für die Tarifbeschäftigten ab 01.01.2021 sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ab 01. Januar 2021 und 01. April 2021 (aufgrund der Entgelterhöhung ab 04/2021) stehen im Info Center unter der jeweiligen Personalkategorie zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es daher bei allen Beschäftigten mit der April-Abrechnung zu Rückrechnungen gekommen ist.

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Altersgrenze für gleichgestellte Menschen bei Ernennungen auf Widerruf bzw. auf Probe

Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) hat mitgeteilt, dass die höhere Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Probe auch für gleichgestellte Menschen i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX gilt. Die Feststellung der Gleichstellung muss bei Einstellung zwingend vorliegen. Eine bloße Antragstellung reicht nicht aus, so dass in diesen Fällen für die Bewerber*innen noch nicht die höhere Altersgrenze nach § 18 NBG gilt.

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Corporate Benefits

Den Beschäftigten der Universität steht ab sofort in Zusammenarbeit mit der Agentur corporate benefits ein Portal mit Mitarbeiterangeboten (besondere Preisnachlässe für Produkte und Dienstleistungen) zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden sich im Mitarbeiterportal auf der Seite zu Corporate Benefits.

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Ablauf der Meldung von Arbeitsunfällen bei der Landesunfallkasse

Gemäß § 193 Absatz 4 SGB VII sind Unfälle innerhalb von 3 Tagen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (für die Universität: Landesunfallkasse Niedersachsen) anzuzeigen. Auf Grund der bisherigen Abläufe konnte diese Frist regelmäßig nicht eingehalten werden. In Abstimmung mit der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz erfolgt daher eine Umstellung des Prozesses. Künftig senden Sie bitte die Unfallanzeigen nicht mehr an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz, sondern direkt an die Abteilung Personaladministration und –entwicklung (Abteilung 5), die die weiteren Schritte einleiten wird.

Der Vordruck „Ablaufplan Unfallanzeige der Landesunfallkasse“ wurde entsprechend geändert und ist im Mitarbeiterportal verfügbar.

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Die Anmeldung für den Newsletter der Personalabteilung finden Sie hier:
https://listserv.gwdg.de/mailman/listinfo/newsletter-personaladministration

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