Ablauf der Meldung von Arbeitsunfällen bei der Landesunfallkasse

Gemäß § 193 Absatz 4 SGB VII sind Unfälle innerhalb von 3 Tagen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (für die Universität: Landesunfallkasse Niedersachsen) anzuzeigen. Auf Grund der bisherigen Abläufe konnte diese Frist regelmäßig nicht eingehalten werden. In Abstimmung mit der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz erfolgt daher eine Umstellung des Prozesses. Künftig senden Sie bitte die Unfallanzeigen nicht mehr an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz, sondern direkt an die Abteilung Personaladministration und –entwicklung (Abteilung 5), die die weiteren Schritte einleiten wird.

Der Vordruck „Ablaufplan Unfallanzeige der Landesunfallkasse“ wurde entsprechend geändert und ist im Mitarbeiterportal verfügbar.