Erinnerung Künstlersozialabgabe 2020

Im Rahmen der Abfrage zu abgabepflichtigen Entgelten 2020 für die Künstlersozialversicherung ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich. Bis spätestens 31. März 2021 muss die Meldung der Universität Göttingen zur Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2020 erfolgen. Sofern dies noch nicht geschehen ist, werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows https://eforms.uni-goettingen.de/lip_zvw/form/display.do?%24context=4B81B0F1A3EED93E01F6 an die Personalabteilung zu melden. Ebenfalls sind auch Fehlanzeigen zu melden.