Änderungen bei Anträgen auf Beihilfegewährung

Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses im Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung beginnt in Kürze die Pilotphase der elektronischen Beihilfebearbeitung. Das bedeutet, dass Beihilfeanträge in der Beihilfestelle künftig eingescannt und anschließend elektronisch weiterverarbeitet werden.
Im Laufe des Jahres 2022 wird in mehreren Teilschritten ein immer größerer Personenkreis in die Pilotphase einbezogen und auch Ihre Anträge werden elektronisch bearbeitet. Sie erkennen den Zeitpunkt Ihrer Einbeziehung daran, dass Ihnen mit dem ersten voll-elektronisch erstellten Beihilfebescheid keine Belege mehr zurückgesandt werden.
Neu ist, dass die von Ihnen eingereichten Papierbelege (in der Regel Zweitschriften) nach Ihrer Aufnahme in die Pilotphase nicht mehr an Sie zurückgegeben werden. Diese werden im NLBV auch nicht über einen längeren Zeitraum aufbewahrt, sondern im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
Daher wird empfohlen, künftig die Belege nur als Zweitschriften einzureichen und die Belege in Ihrem eigenen Interesse zwecks Begleichung der Rechnung, Rückfragen etc. vor der Antragstellung für Ihre Unterlagen zu kopieren.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Universität Göttingen für jeden einzelnen Beihilfeantrag eine Bearbeitungsgebühr entrichten muss. Die Gebühren sind in den letzten Jahren stark gestiegen, sodass wir darum bitten, einzelne Anträge zusammenzufassen. Jedoch ist auf die Ausschlussfrist von einem Jahr zu achten. Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden.