Betriebsruhe 2020
Für die Universität Göttingen (ohne Bereich Universitätsmedizin) findet auch in diesem Jahr die in den Dienstvereinbarungen Arbeitszeit festgelegte Betriebsruhe vom 24.12.20 bis 01.01.21 statt. Für die individuellen Arbeitstage, die in den Zeitraum der Betriebsruhe fallen, sind Urlaubstage und/oder Zeitausgleichstage in Anspruch zu nehmen.
Die Betriebsruhe gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, ausgenommen derer, die zur Gewährleistung der Sicherheit oder anderer dienstlicher Belange anwesend oder in Rufbereitschaft erreichbar sein müssen.
Sollte es erforderlich sein, bestimmte Räume, Gebäudeteile oder ganze Gebäude in dem gesamten oder einem anteiligen Zeitraum geöffnet zu lassen, ist dies dem Gebäudemanagement umgehend mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck „Betriebsruhe – Ausnahmeantrag“, den Sie im Info Center des Mitarbeiterportals im Bereich „Gebäude und Arbeitsplatz“ und dort unter „Energie und Kosten“ im Untermenü „Informationen zum Thema Energie“ finden können. Sie erreichen diese Seite mit folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/gm/Energie/Seiten/default.aspx.
Soweit Beschäftigte während der Zeit der Betriebsruhe abweichend von ihren üblichen Arbeitszeiten eingesetzt werden sollen, sind die geänderten Arbeitszeitregelungen rechtzeitig der Abteilung Personaladministration und -entwicklung mitzuteilen. Ihre Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Frau Kaufung, Tel. 39-24419, E-Mail: sabine.kaufung@zvw.uni-goettingen.de .