Kinderbezogener Familienzuschlag für Beamte der Universität Göttingen

Wie wir Ihnen bereits im Juli 2018 mitgeteilt haben, wurde die Familienkasse der Universität Göttingen zum 31.08.2018 aufgelöst. Somit beziehen Sie Ihr Kindergeld seit September 2018 über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Nachweise, die die Auszahlung/Weitergewährung des Kindergeldes rechtfertigen (z.B. Schulbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Ausbildungsverträge etc.), reichen Sie daher bitte direkt bei Ihrer zuständigen Familienkasse unter Angabe Ihrer Kindergeldnummer ein. In der Regel ist dies die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Eine Abgabe dieser Nachweise in der Personalabteilung ist nicht erforderlich.

Der Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag ist abhängig von dem Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Um diesen Anspruch prüfen zu können, erfolgt inzwischen ein elektronischer Abgleich mit Ihrer Familienkasse. Sie brauchen sich in der Regel nicht darum zu kümmern. Es kann allerdings vorkommen, dass wir nicht zeitnah von einer Weitergewährung Ihres Kindergeldes erfahren, so dass es in diesem Fall zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags kommen kann. Eine Nachzahlung erfolgt automatisch, sobald uns die Daten über die Kindergeldzahlung von der Familienkasse übermittelt wurden. Zusätzlich erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid über den Familenzuschlag und die Beihilfestelle wird über die Weiterzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags informiert, damit weiterhin Beihilfeanspruch besteht.

Zur Vermeidung von Unterbrechungen der Zahlung des kinderbezogen Familienzuschlags kümmern Sie sich daher bitte zeitnah um die Weitergewährung Ihrer Kindergeldzahlung durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.