A1-Verfahren Hinweisblatt

Das Hinweisblatt zur Absicherung bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland – Dienstreise/Entsendung – wurde neu angepasst.

Hintergrund ist die Entscheidung, dass bei Dienstreisen/Entsendungen in Vertragsstaaten (z.B. China, USA) [Liste zu finden unter

https://www.dvka.de/de/informationen/rechtsquellen/f_bilaterales_abkommen/bilaterales_abkommen.html ] – mit denen Deutschland durch ein Entsende- oder Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, die Ausstellung von bilateralen Entsendebescheinigungen nicht verpflichtend geregelt ist. Nach Aussage des DRV-Bund und der DVKA kann zukünftig eine Entsendebescheinigung für die betroffenen Länder auch rückwirkend ausgestellt werden, sofern eine Aufforderung durch ausländische Behörden erfolgt.

Aus diesem Grund wurde für die Universität Göttingen beschlossen, bei Dienstreisen/Entsendungen in die genannten Vertragsstaaten auf die Ausstellung von bilateralen Entsendebescheinigungen zu verzichten und nur bei Aufforderung nachzureichen.