Frau Witt ist derzeit nicht als Entgeltsachbearbeiterin in der Abteilung Personaladministration und –entwicklung tätig. Die neuen Zuständigkeiten für Ihre Einrichtung finden Sie in der folgenden Übersicht:
Frau Eichhofer (Ord.-Nr. 5221)
Tel.: 0551-39 26393,
E-Mail: sabine.eichhofer@zvw.uni-goettingen.de
Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität
Stabsstelle Revision und Organisation
Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung
Abteilung Göttingen International
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Zentrale Kustodie
Rat für Informationsinfrastrukturen
Graduiertenkollegs der Fakultät für Mathematik und Informatik
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Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler. Dazu erfolgt eine Anhebung der Grenzbeträge an Lohnsteuer, bis zu denen kein Solidaritätszuschlag erhoben wird: für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III von 1.944 € auf 33.192 € im Jahr, in allen übrigen Fällen von 972 € auf 16.956 € im Jahr.
An die Freigrenze schließt sich noch eine Art „Milderungszone“ an, … Weiterlesen
Zum 01.01.2021 erfolgt eine Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages (2021: 8.388 €), sowie eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.744 €.
Anzahl Kinder
Seit 1.7.2019
Ab 1.1.2021
1. Kind
204 EUR
219 EUR
2. Kind
204 EUR
219 EUR
3. Kind
210 EUR
225 EUR
jedes weitere Kind
235 EUR
250 EUR … Weiterlesen
Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben werden.
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. … Weiterlesen
Ab 2021 wird der Freibetrag für die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € angehoben. Gleichzeitig erfolgt daneben die Erhöhung der sog. Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €, damit diejenigen unterstützt werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, z.B. als Schriftführer oder Kassenwart von gemeinnützigen Vereinen. … Weiterlesen
Alleinerziehende Arbeitnehmer erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag i.H.v. regulär 1.908 € jährlich. Für das Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber wird als Merkmal die Steuerklasse 2 zu Grund gelegt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme für den Entlastungsbetrag vorliegen.
Aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen, ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben worden. … Weiterlesen
Die neue Personalkostenkalkulationstabelle für Tarifbeschäftigte ab 01.01.2021 steht ab sofort im InfoCenter unter https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Tarifbesch/Seiten/default.aspx zur Verfügung.
Aufgrund von Änderungen in den Sozialversicherungsgrößen haben sich neue Arbeitgeberkosten ergeben.
Unter dem o.g. Link ist auch die Entgelttabelle für das Jahr 2021 zu finden. … Weiterlesen
Die Bezüge der niedersächsischen Beamt*innen erhöhen sich zum 01. März 2021 um 1,4 Prozent.
Informationen zur Besoldungserhöhung ab dem 01.03.2021 erhalten Sie im Mitarbeiterportal unter „Infocenter – Personaladministration und Personalentwicklung – Beamtinnen und Beamte – Besoldung“. … Weiterlesen
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2021 auf 1,3 %.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050 Euro pro Jahr sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 7.100 Euro pro Monat bzw. 85.200 Euro pro Jahr.
Als erneute INFO: Zum 1. Januar 2020 wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent bereits gesenkt. … Weiterlesen
Gemäß § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz: KSVG) ist die Georg-August-Universität Göttingen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, soweit Zahlungen an selbständige Künstler/-innen und Publizisten/-innen für eine erbrachte selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit geleistet wurden.
Hierfür werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows
https://eforms.uni-goettingen.de/lip_zvw/catalog/startBrowseDataWizard.do?path=catalog%3A%2F%2FFormulare_versioniert%2FKuenstlersozialkasse%404 an die Personalabteilung zu melden.
Die Künstlersozialabgabe beträgt weiterhin 4,2 % vom Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer). … Weiterlesen