Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge
Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben werden.
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung.