Homeoffice-Pflicht, 3G-Regelung und Statuserfassung

Zum 19.03.2022 ist § 28 b des Infektionsschutzgesetzes ausgelaufen. Damit entfällt ab dem 20.03.2022 sowohl die Homeoffice-Pflicht als auch die Nachweispflicht des 3G-Status. Die Universität ist daher seit dem 20.03.2022 nicht mehr berechtigt, den Impfstatus der Mitarbeiter*innen abzufragen und zu dokumentieren. Ebenfalls sind keine zwingenden Selbsttests mehr vorzunehmen.
Bitte vernichten Sie die bis zum 19.03.2022 geführten Listen (digital oder analog) umgehend datenschutzkonform!Weiterlesen

Beitrag zur Landesunfallkasse

Der Beitrag zur Landesunfallkasse wird rückwirkend zum 01.01.2022 von 0,33 % auf 0,36 % erhöht. Dies resultiert in geänderten Arbeitgeberkosten für alle Beschäftigten.
Die neuen Personalkostentabellen für die Tarifbeschäftigten sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ab 01. Januar 2022 stehen im Info Center unter der jeweiligen Personalkategorie zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es daher bei allen Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung März 2022 zu Rückrechnungen der Arbeitgeberkosten kommen wird. … Weiterlesen