Homeoffice-Pflicht, 3G-Regelung und Statuserfassung

Zum 19.03.2022 ist § 28 b des Infektionsschutzgesetzes ausgelaufen. Damit entfällt ab dem 20.03.2022 sowohl die Homeoffice-Pflicht als auch die Nachweispflicht des 3G-Status. Die Universität ist daher seit dem 20.03.2022 nicht mehr berechtigt, den Impfstatus der Mitarbeiter*innen abzufragen und zu dokumentieren. Ebenfalls sind keine zwingenden Selbsttests mehr vorzunehmen.

Bitte vernichten Sie die bis zum 19.03.2022 geführten Listen (digital oder analog) umgehend datenschutzkonform!

An der Universität gelten weiterhin allgemeine Hygieneregeln, die in der FAQ-Liste unter der Rubrik „Allgemeine Hygieneregeln (Hygienekonzept)“ zu finden sind.