Homeoffice-Pflicht, 3G-Regelung und Statuserfassung
Zum 19.03.2022 ist § 28 b des Infektionsschutzgesetzes ausgelaufen. Damit entfällt ab dem 20.03.2022 sowohl die Homeoffice-Pflicht als auch die Nachweispflicht des 3G-Status. Die Universität ist daher seit dem 20.03.2022 nicht mehr berechtigt, den Impfstatus der Mitarbeiter*innen abzufragen und zu dokumentieren. Ebenfalls sind keine zwingenden Selbsttests mehr vorzunehmen.
Bitte vernichten Sie die bis zum 19.03.2022 geführten Listen (digital oder analog) umgehend datenschutzkonform! … Weiterlesen