Ergänzung zum Newsletter vom 17.01.2022 bezüglich der einmaligen Corona-Sonderzahlung
Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist in dem Jahr bei hoheitlichen Drittmittelprojekten wie DFG und BMBF (Ausnahme z. B. EU-Projekte) abzurechnen, in dem die Zahlung an die Beschäftigten geleistet worden ist, d. h. mit dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2022.
Auch für die Sondermittel des Landes, die als Nebenbestimmungen die ANBest-P beinhalten, … Weiterlesen