---

Newsletter der Personalabteilung

August 2022

---

Energiepreispauschale

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 9. Juni 2022 die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € für alle aktiven Arbeitnehmer*innen (Beamte, Tarifpersonal, Hilfskräfte) beschlossen.

Der Anspruch auf Erhalt der steuerpflichtigen Einmalzahlung im Rahmen der Gehaltszahlung der Universität Göttingen besteht für alle Arbeitnehmer*innen, die am 1. September 2022 in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Universität stehen und im Laufe des Jahres 2022 die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben.

Details zu diesen individuellen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen in den FAQs zur Energiepreispauschale unter Punkt II:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Zu den anspruchsberechtigen Personen zählen auch geringfügig Beschäftigte, welche nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz einen pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen. Die betroffenen Personen wurden bereits separat angeschrieben und um Vorlage einer Erklärung zum Hauptarbeitsverhältnis gebeten.

Die Zahlung der Energiepreispauschale erfolgt mit dem Septembergehalt.

Sollten sich weitere Fragen ergeben, können Sie Ihre Anfrage gerne an das Postfach personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de senden oder die für Sie zuständige Entgeltsachbearbeitung kontaktieren.

Information für die Einrichtungen

Die Zahlung der Energiepreispauschale erhöht nicht den Aufwand der Personalkosten auf den Kostenstellen bzw. Aufträgen. Die Auszahlung wird durch die Absetzung der Kosten im Rahmen der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt refinanziert und wird im Bereich der Personalaufwendungen nicht dargestellt.

---

Tariferhöhung 01.12.2022

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Als Folgeänderungen erhöhen sich u.a. auch die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L, die Besitzstandszulagen nach §§ 9 (Vergütungsgruppenzulagen) und 11 (Kinderbezogene Entgeltbestandteile) TVÜ-Länder und die Zulagenbeträge in der Anlage F (Entgeltgruppenzulage).

---

Mindestlohn / studentische Hilfskräfte

Zum 1.10.2022 tritt die Regelung des neuen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12,00 € pro Stunde in Kraft. Mit Wirkung vom 1.10.2022 wird daher die Stundenvergütung für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss auf 12,00 € angehoben. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Kalkulation. Mögliche Änderungen der Arbeitszeit im Rahmen laufender Verträge teilen Sie bitte frühzeitig den Sachbearbeiter*innen im Hilfskraftbereich mit.

---

Bereichsleitung Tarifbeschäftigte

Der Bereichsleiter für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte, Herr Dreesmann, verlässt die Universität zum 1.9.2022. Derzeit ist er bereits abgeordnet und nicht mehr erreichbar. Die Stelle ist zunächst vakant. Als Ansprechpartner*innen stehen Ihnen die Teamleitungen (Frau Kahl, Herr Kunze, Herr Wieczorek und Frau Timme) sowie die Abteilungsleitung, Frau Weinrich (Tel.: 24791) gern zur Verfügung.

---

Hotelsonderraten/ Niedersachsenportal HRS

Das Land Niedersachsen ermöglicht auch weiterhin, Hotelbuchungen für Dienstreisen über das Internetportal HRS.de zu vergünstigten Preisen vorzunehmen. Nähere Informationen stehen im Mitarbeiterportal unter https://intern.uni-goettingen.de/personal/SitePages/Reisekosten-Umzugskosten-und-Trennungsgeld.aspx zur Verfügung.

---

Erreichbarkeit der Zentralen Reisekostenstelle

Bereits vor einiger Zeit haben wir von der angespannten Situation in der Zentralen Reisekostenstelle und den damit verbundenen Verzögerungen in der Bearbeitung sowie Einschränkungen im Service-Bereich berichtet.

Zwischenzeitlich wurden Lösungen gefunden und befinden sich in der Umsetzung, sodass wir derzeit mit einer Entspannung der Situation in den kommenden Wochen rechnen. Aufgrund dessen wird die Zentrale Reisekostenstelle auch über den 31.08.2022 hinaus bis zum 30. September 2022 weiterhin täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr telefonisch erreichbar sein. Ihre Anfragen per E-Mail senden Sie bitte wie gewohnt an zentrale.reisekostenstelle@zvw.uni-goettingen.de.

Bitte haben Sie Geduld und sehen Sie weiterhin von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Verständnis.

---

---

Thekla Heise
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de