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Newsletter der Personalabteilung

November 2018

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Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen ab 22.12.2018 (Einstellungen, Vertragsverlängerungen, Arbeitszeitänderungen usw.) bis zum 30.11.2018!

Die diesjährige Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) erstreckt sich auf den Zeitraum vom 27.12.2018 bis 30.12.2018.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit vom 22.12.2018 bis 09.01.2019 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist und auch eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, sind bitte alle Anträge bis spätestens 30.11.2018 vollständig einzureichen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 20.12.2018 in der Personalabteilung erfolgen.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsaufnahme, auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeitsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der/dem Beschäftigten unterzeichnet sind.

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Abgabe der Familienkassenzuständigkeit an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird die im Einkommenssteuergesetz geregelte Zuständigkeit der Familienkassen im öffentlichen Dienst neu festgelegt. Für die Familienkassen der Länder wurde die Möglichkeit eröffnet, auf deren Sonderzuständigkeit zu verzichten und die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abzugeben. Die Georg-August-Universität Göttingen hat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und hat daher mit Ablauf des 31.08.2018 die Familienkassensonderzuständigkeit abgegeben. Seit dem 01.09.2018 obliegt somit der Familienkasse der BA die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten.

Fragen zum Zuständigkeitswechsel können sie an die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der BA: 0800-4555535 richten. Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. 

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Persönliche Steuerfreibeträge

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihres Freibetrages beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt für das Steuerjahr 2019 und folgende.

 

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Aktualisierte Verfahrensregeln zum Handeln nach dem Ableben von Universitätsbediensteten

Das Präsidium hat am 03.07.2018 die Aktualisierung der Verfahrensregeln bei der Erstellung von Todesanzeigen und den weiteren Aktivitäten beim Ableben von Universitätsbediensteten beschlossen. Insbesondere auf die Neuerungen hinsichtlich der Gestaltung und des Buchungsverfahrens von Traueranzeigen als Anlage zu den Verfahrensregelungen wird hingewiesen.

Die aktuelle Fassung der Verfahrensregeln finden Sie im Mitarbeiterportal im Infocenter/Personaladministration und Personalentwicklung/Stichwortverzeichnis bzw. unter folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/K/Kranzspenden-Nachruf-Todesanzeigen-Verfahrensregeln.pdf .

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Werkverträge

Um den Service im Hinblick auf die Dienstleistungs- und Werkverträge zu verbessern und zu vereinfachen, wurde eine neue Webseite zu diesem Thema erstellt. Diese finden Sie über den folgenden Link

http://www.uni-goettingen.de/de/571236.html

Dort finden Sie nicht nur die neuen Antragsformulare mit dem Prüfschema zur Scheinselbstständigkeit, sondern auch Hinweise zum Abschluss dieser Verträge und eine „Positiv-/Negativliste“ mit Beispieltätigkeiten zu Werkverträgen.

Ansprechpartnerin zur Beantragung oder bei Fragen zum Thema ist Frau Claudia Haselmeyer, zu ihr können Sie unter Tel. 0551-3924324, per Mail unter werkvertraege@zvw.uni-goettingen.de oder über die Homepage Kontakt aufnehmen.

Die neuen Formulare stehen ab sofort zur Beantragung von Dienstleistungs- und Werkverträge zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Ihnen möchten wir die praktische Handhabung der neuen Webseite benutzerfreundlich gestalten, deshalb würden wir uns über Ihr konstruktives Feedback freuen.

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Festlegung einer 4-Wochen-Frist für die Beantragung von Personalmaßnahmen

Die Personalabteilung möchte die Personalverantwortlichen in den Einrichtungen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit in allen personalrechtlichen Angelegenheiten unterstützen und die Anträge zum gewünschten Termin bearbeiten soweit dieses auch zeitlich machbar ist.

Um dies zu gewährleisten bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs. Die Personalabteilung bittet daher die Einrichtungen um eine frühzeitige Antragstellung für ihre beabsichtigten Personalmaßnahmen (z. B. Einstellungen, Verlängerungen, Arbeitszeitänderungen, Höhergruppierung en und Umsetzungen), d.h. ein "Antrag auf Durchführung der Personalmaßnahme" sollte 4 Wochen vor dem beantragten Beginn der Maßnahme mit allen erforderlichen Anlagen/Unterlagen und Unterschriften bei der zuständigen Personalsachbearbeiterin / dem zuständigen Personalsachbearbeiter vorliegen.

Diese/r hat die Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu prüfen und anschl. das vorgeschriebene Mitbestimmungsverfahren beim Personalrat durchzuführen. Dem Personalrat steht hierfür gesetzlich eine 2-Wochen-Frist zu, die es einzuhalten gilt. Erst nach Zustimmung durch den Personalrat darf die/der Personalsachbearbeiter/in die Arbeitsverträge oder sonstige Schriftstücke ausstellen und aushändigen oder verschicken.

Sollte in einem Einzelfall eine Abweichung von dieser 4-Wochen-Frist nötig werden, bitten wir um frühzeitige vorherige Abstimmung mit der zuständigen Personalsachbearbeiterin / dem zuständigen Personalsachbearbeiter.

Eine Übersicht über die für Ihre Fakultät/Zentrale Einrichtung zuständigen SachbearbeiterInnen finden Sie im Mitarbeiterportal (MaP) unter diesem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Seiten/Zustaendigkeiten.aspx

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Online Bewerbungsportal (OBP)

Im vierten Quartal dieses Jahres startet das neue Online Bewerbungsportal der Universität (ohne Universitätsmedizin), welches die bestehende Lösung ersetzt. Es unterstützt den kompletten Einstellungsprozess, von der Stellenausschreibung über die Veröffentlichung und Bewerbung bis hin zur Synopse und dokumentierten Personalauswahl.

Es handelt sich um eine plattformunabhängige Onlinelösung, welche zunächst die Möglichkeit bietet Stellenausschreibungen einfach und komfortabel zu erfassen, freizugeben und an die Personalabteilung zu übermitteln. Hierbei wurde insbesondere die Beteiligung erforderlicher Stellen an der Universität vereinfacht um einen komplett digitalen Prozess zu erhalten.

Im Anschluss wird die Stellenausschreibung u. a. auf der Homepage der Universität veröffentlicht. Bewerberinnen und Bewerber können Ihre Bewerbungen bequem im Browser erstellen und Anhänge hochladen. Ein Freigabeprozess verhindert dabei ungewollte Bewerbungen und trägt den aktuellen Vorgaben des Datenschutzes Rechnung.

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird über das OBMP eine Synopse erzeugt und somit die Personalauswahl dokumentiert und versioniert.

Damit wird ein rechtskonformer Auswahlprozess gewährleistet.

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Reisekosten

Für Dienstreisen gelten bereits seit Februar 2017 neue Vorschriften (NRKVO, VV-NRKVO). Diese Vorschriften, ein allgemeines Informationsblatt zu Dienstreisen (deutsch/englisch) und weitere Merkblätter finden Sie im Mitarbeiterportal (Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Reisekosten%20Umzugskosten%20Trennungsgeld/Seiten/default.aspx)

Der Reisekosten-Leitfaden wurde gelöscht und ist nicht mehr gültig.

Das Dienstreiseantragsformular (Word und PDF) wurde bereits an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst. Für künftige Dienstreisen bitte das neue Formular verwenden. Im Lucom-Dienstreiseantrag wird die Umstellung zeitnah mit zusätzlichen Anpassungen erfolgen.

 

Neue Mitarbeiterin in der Zentralen Reisekostenstelle:

Frau Gesa Sangmeister-Grotzke
Tel.: 0551 39 24242
E-Mail:
gesa.sangmeister-grotzke@zvw.uni-goettingen.de 

Eine Anpassung der Zuständigkeiten wird zum 01.01.2019 erfolgen.

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Reisekosten für Eingeladene und Entsendete

Das Präsidium hat am 13.11.2018 die erste Änderung der Reisekosten-Richtlinie für Eingeladene und Entsendete beschlossen. Die neue Fassung wird in Kürze in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und tritt voraussichtlich am 01.12.2018 in Kraft.

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Neue Personalkostenkalkulationstabellen ab 01.10.2018

Im InfoCenter unter Tarifbeschäftigte (Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Tarifbesch/Seiten/default.aspx) ist die neue Personalkostenkalkulationstabelle für Tarifbeschäftigte ab dem 01.10.2018 abrufbar.

Die Tabelle wurde angepasst, da die Stufe 6 in den Entgeltgruppen E9 bis E15 zum 1. Oktober 2018 eingeführt wurde.

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Frau Thekla Heise
Tel.: 39-264253
E-Mail: thekla.heise@zvw.uni-goettingen.de