Änderungen der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2021

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2021 auf 1,3 %.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050 Euro pro Jahr sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 7.100 Euro pro Monat bzw. 85.200 Euro pro Jahr.

Als erneute INFO: Zum 1. Januar 2020 wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent bereits gesenkt. Die Regelung gilt weiterhin befristet bis zum 31. Dezember 2022.