Förderung des Ehrenamtes
Ab 2021 wird der Freibetrag für die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € angehoben. Gleichzeitig erfolgt daneben die Erhöhung der sog. Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €, damit diejenigen unterstützt werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, z.B. als Schriftführer oder Kassenwart von gemeinnützigen Vereinen.