Erinnerung Künstlersozialabgabe 2022

Im Rahmen der Abfrage zu abgabepflichtigen Entgelten 2022 für die Künstlersozial-versicherung ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich. Bis spätestens 31. März 2023 muss die Meldung der Universität Göttingen zur Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2022 erfolgen.

 

Sofern dies noch nicht geschehen ist, werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows

Startseite (Kuenstlersozialkasse Angaben) (uni-goettingen.de) an die Personalabteilung zu melden. Ebenfalls sind auch Fehlanzeigen zu melden.