Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit dem Verfahren der Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das ab Januar 2023 verpflichtend eingeführt wurde, ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich krankenversicherte Personen in Papierform entbehrlich. Die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten werden und von der Universität Göttingen als Arbeitgeberin bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen.

Um die Daten abrufen zu können, ist es allerdings nach wie vor erforderlich, die notwendige Meldung der Erkrankung mit dem dafür vorgesehenen, aktualisierten Formular „Mitteilung über eine Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit“ [Stand: 12.2022] vorzunehmen.

In dem Formular kann ab sofort im Falle einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein entsprechendes Kästchen markiert werden. Der Abruf der Daten von der Krankenkasse erfolgt dann durch die Abteilung Personaladministration und -entwicklung.

Soweit Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis auf weiteres ausgesetzt. Sie erhalten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ausgedruckter Form und müssen diese entsprechend dem bisherigen Verfahren als Papierdokument vorlegen.

Das entsprechende Merkblatt „ Dienst-/ Arbeitsunfähigkeit / Krankmeldung“, das Sie im Stichwortverzeichnis (uni-goettingen.de) finden, wird zeitnah mit Information rund um das Thema „elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung“ ergänzt.