Mindestlohn / studentische Hilfskräfte
Zum 1.10.2022 tritt die Regelung des neuen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12,00 € pro Stunde in Kraft. Mit Wirkung vom 1.10.2022 wird daher die Stundenvergütung für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss auf 12,00 € angehoben. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Kalkulation. Mögliche Änderungen der Arbeitszeit im Rahmen laufender Verträge teilen Sie bitte frühzeitig den Sachbearbeiter*innen im Hilfskraftbereich mit.