Arbeitnehmer*innen mit britischer Staatsangehörigkeit – Auswirkung des Brexit ab 01.01.2021 auf den Aufenthaltsstatus

Nach dem derzeitigen Rechtsstand wird Großbritannien ab 01.01.2021 nicht mehr Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sein.

Dieses hat Auswirkungen auf den Aufenthalt und das Arbeiten in Deutschland. Britische Staatsangehörige, die nicht gleichzeitig auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen ab 01.01.2021 einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis, wenn sie sich hier in Deutschland aufhalten und arbeiten wollen.

Dies gilt auch für diejenigen, die sich schon vor dem 01.01.2021 hier in Deutschland aufhalten und arbeiten.

Zuständig für die Beantragung eines solchen Aufenthaltstitels und einer Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde, in dessen Bezirk der Wohnsitz liegt.

Den hier lebenden britischen Staatsangehörigen ohne deutschen Pass wird empfohlen, sich zeitnah mit der zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt zu setzen.