Reisekostenrecht – befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

Aufgrund der derzeit hohen Energiekosten wird für Dienstreisen, die am 01.10.2022 bereits angetreten waren und bis einschließlich 30.06.2023 angetreten werden, die Wegstreckenentschädigung abweichend von § 5 Abs. 2 der Nds. Reisekostenverordnung (NRKVO) bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges oder eines anderen privaten motorbetriebenen Beförderungsmittels auf 25 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 125 EUR je Dienstreise erhöht. … Weiterlesen