Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie

Informationen für die Beschäftigten
Im Rahmen der Tarifeinigung 2021 für den öffentlichen Dienst wurde die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten, deren Arbeitsvertrag auf der Grundlage des TV-L sowie alle Auszubildenden, deren Ausbildungsverhältnis auf der Basis des TVA-L-BBiG abgeschlossen wurde, vereinbart.
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis zum 29.11.2021 bestanden hat und in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt vorlag. … Weiterlesen