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Newsletter der Personalabteilung

März 2023

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Erhöhung Vergütung Hilfskräfte

Die Stundenentgelte für Hilfskräfte werden ab 01.04.2023 wie folgt festgelegt:

Die Vergütung für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Bachelor- oder Fachhochschulabschluss wird zu Beginn des Sommersemesters 2023 auf 12,77 Euro pro Stunde angehoben (vorher 12,43 €).

Die Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung oder Masterabschluss wird zu Beginn des Sommersemesters 2023 auf 17,34 Euro pro Stunde angehoben (vorher 16,86 €).

Für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss verbleibt es bei einer Vergütung von 12,00 € pro Stunde.

Da in den nächsten Wochen bereits mit einer Änderung der Bruttopersonalkostenkalkulation aufgrund der Änderung des Beitragssatzes zur Landesunfallkasse zu rechnen ist, wird die neue Personalkostenkalkulation für die Hilfskräfte voraussichtlich erst Mitte bis Ende März 2023 erstellt. Sobald die neuen Tabellen zur Verfügung stehen, erfolgt eine gesonderte Information der Personalabteilung.

Bitte denken Sie daran, dass durch die Erhöhung der Stundenentgelte die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 € überschritten werden kann und planen dies für die Hilfskräfte mit ein.

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Erinnerung Künstlersozialabgabe 2022

Im Rahmen der Abfrage zu abgabepflichtigen Entgelten 2022 für die Künstlersozial-versicherung ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich. Bis spätestens 31. März 2023 muss die Meldung der Universität Göttingen zur Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2022 erfolgen.

Sofern dies noch nicht geschehen ist, werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows

Startseite (Kuenstlersozialkasse Angaben) (uni-goettingen.de) an die Personalabteilung zu melden. Ebenfalls sind auch Fehlanzeigen zu melden.

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Neue Teamleitung Hilfskräfte

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Timme übernimmt ab sofort Herr Wieczorek die Teamleitung des Teams Hilfskräfte im Bereich 52 der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung.

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Beitrag zur Landesunfallkasse

Der Beitrag zur Landesunfallkasse wird rückwirkend zum 01.01.2023 von 0,36 % auf 0,44 % erhöht. Dies resultiert in geänderten Arbeitgeberkosten für alle Beschäftigten.

Die neuen Personalkostentabellen für die Tarifbeschäftigten sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ab 01. Januar 2023 stehen im Info Center zeitnah unter der jeweiligen Personalkategorie zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es daher bei allen Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung März 2023 zu Rückrechnungen der Arbeitgeberkosten kommen wird.

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de