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Newsletter der Personalabteilung

Dezember 2022

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Erhöhung der Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten auf Grund des Tarifabschlusses 2021

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich im November 2021 darauf geeinigt, dass die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 15 mit Wirkung vom 01.12.2022 um 2,8% erhöht werden.

Die ab dem 01.12.2022 gültige Entgelttabelle finden Sie auf der Seite der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung des Intranets, im Servicebereich für Tarifbeschäftigte.

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Verlängerungsanträge für alternierende mobile Arbeit

Sofern Sie eine für sechs Monate befristete Gewährung alternierender Arbeit erhalten haben und diese in Absprache mit Ihrer Führungskraft verlängern möchten, stellen Sie bitte in LUCOM einen neuen Antrag. Leider steht im Lucom-System noch kein Änderungsantrag zur Verfügung. Im Antrag sind wie im Erstantrag alle Eingaben zu tätigen, eine automatische Übernahme vom Erstantrag kann bisher nicht erfolgen.

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Umbuchungen der Jahressonderzahlung 2022

Für die Höhe der zu zahlenden Jahressonderzahlung im Tarifbereich ist u.a. Berechnungsgrundlage, die Anzahl der zu berücksichtigen Beschäftigungsmonate im laufenden Jahr. Bei einer Finanzierung über einen Dritt-/Sondermittelauftrag im Monat November und einem unterjährigen Wechsel dieser Finanzierung übernimmt der Dritt- bzw. Sondermittelgeber unter Umständen die Finanzierung der Jahressonderzahlung nur für den Anteil, der sich auf die Beschäftigungsmonate aus dem jeweiligen Projekt bezieht. In diesen Fällen muss der Anteil der Zahlung, der nicht über das Dritt- oder Sondermittelprojekt finanziert wird, auf eine andere Kostenstelle oder ein anderes Projekt in der betroffenen Einrichtung umgebucht werden. Damit sichergestellt wird, dass diese Umbuchung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist die umgehende Übersendung entsprechender Umbuchungsanträge an die Personalabteilung notwendig.

Zur Vereinfachung des Verfahrens steht hierfür ein entsprechender Workflow „Umbuchungsantrag“ zur Verfügung. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Evelin Schach; Tel.: 0551/39-24658 / E-Mail: evelin.schach@zvw.uni-goettingen.de

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Änderungen der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023

Zum 01. Januar 2023 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Punkte auf 2,6 % erhöht.

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Neue Personalkostenkalkulationstabellen ab 01.01.2023

Für die Tarifbeschäftigten sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte stehen im Info-Center des Intranets die neuen Personalkostenkalkulationstabellen ab 2023 zur Verfügung:

• Für Tarifbeschäftigte: https://intern.uni-goettingen.de/personal/SitePages/Tarifbesch%C3%A4ftigte.aspx

• Für Hilfskräfte: https://intern.uni-goettingen.de/personal/SitePages/studentische-und-wissenschaftliche-Hilfskr%C3%A4fte.aspx

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Auslandstagegeld und Auslandsübernachtungsgeld 2023

Die Auslandstagegelder und Auslandsübernachtungsgelder für das Jahr 2023 stehen ab sofort im Intranet zur Verfügung (Link: https://intern.uni-goettingen.de/personal/Freigegebene%20Dokumente/Auslandstage-%20und%20Auslands%C3%BCbernachtungsgeld%202023.pdf).

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Dienstreisen verbunden mit privaten Aufenthalten in Form von Erholungsurlaub oder mobilen Arbeiten

Dienstreisen können nach den Regelungen der Nds. Reisekostenverordnung (NRKVO) mit Privataufenthalten kombiniert werden. Zu Privataufenthalten zählen hierbei neben Erholungsurlaub auch das mobile Arbeiten nach oder vor dem Dienstgeschäft. Entsprechend findet die Regelung des § 12 NRKVO Anwendung, was u. a. bedeutet, dass der Privataufenthalt vor Genehmigung der Dienstreise mitzuteilen ist und die Erstattung der Reisekosten auf die Kosten begrenzt wird, die entstanden wären, wenn die bzw. der Dienstreisende direkt nach Erledigung des Dienstgeschäfts an ihren bzw. seinen Wohnort zurückgekehrt wäre (Vergleichsberechnung erforderlich).

Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Planung von Dienstreisen in Verbindung mit privaten Aufenthalten mit der zuständigen Reisekostenstelle Kontakt aufzunehmen.

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VBL senkt Umlagesatz ab 01. Januar 2023

Ab 01. Januar 2023 reduziert sich der Arbeitgeberanteil an der VBL-Umlage von derzeit 6,45 % auf 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Diese Reduzierung führt zu einer Senkung der Arbeitsgeberkosten in den Bereichen VBL und SV.

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Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 von 4,2 % auf 5,0 % vom Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer).

Die Meldung zur Künstlersozialabgabe der Universität Göttingen für das Kalenderjahr 2022 muss bis spätestens 31. März 2023 bei der Künstlersozialkasse erfolgen. Daher ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich, wobei auch die Rückmeldung einer Fehlanzeige zu geben ist. Gemäß § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz: KSVG) ist die Georg-August-Universität Göttingen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, soweit Zahlungen an selbständige Künstler/-innen und Publizisten/-innen für eine erbrachte selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit geleistet wurden.

Die Einrichtungen werden gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows an die Personalabteilung zu melden.

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Neue Mitarbeiterin im Team 513

Im Team 513 wird Frau Lisa Marie Naumczyk ihre Tätigkeit als Personalsachbearbeiterin ab dem 15.12.2022 aufnehmen. Sie ist für die Betreuung der Gastwissenschaftler*innen zuständig.

Kontaktdaten: Ord.-Nr.: 5134 Tel.: 0551/39-24218 Fax: 0551/39-1824218

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de