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Sondernewsletter der Personalabteilung

Oktober 2022

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Reisekostenrecht – befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

Aufgrund der derzeit hohen Energiekosten wird für Dienstreisen, die am 01.10.2022 bereits angetreten waren und bis einschließlich 30.06.2023 angetreten werden, die Wegstreckenentschädigung abweichend von § 5 Abs. 2 der Nds. Reisekostenverordnung (NRKVO) bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges oder eines anderen privaten motorbetriebenen Beförderungsmittels auf 25 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 125 EUR je Dienstreise erhöht. Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO beträgt die steuerfreie Wegstreckenentschädigung 38 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten Kraftwagens festgestellt wurde.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung zunächst nur für Dienstreisen gilt. Ob die steuerfreie Erhöhung auch für eingeladene und entsendete Personen (betriebsfremde Personen) gelten kann, ist bereits in Klärung. Über das Ergebnis werden wir Sie zeitnah unterrichten.

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de