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Sondernewsletter der Personalabteilung

Juni 2022

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Steuerentlastungsgesetz 2022 – Rückwirkend 01.01.2022

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde vom Bundestag beschlossen und mit Zustimmung des Bundesrat im Bundesgesetzblatt vom 27.05.2022 veröffentlicht.

Teil des Steuerentlastungsgesetzes ist unter anderem die Arbeitnehmer*innen zu unterstützen.
Dies wird mittels Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro sowie die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro bewirkt. Die Veränderungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2022.

Diese Beschlüsse werden in der Tarifabrechnung Juni 2022 bzw. in der Beamtenabrechnung Juli 2022 berücksichtigt.
Daraus resultieren ggf. Nachzahlungen. Bitte prüfen Sie aus diesem Grund Ihre kommende Entgelt- bzw. Besoldungsabrechnung.

Sollten Sie keine Entgelt- bzw. Besoldungsabrechnung erhalten, findet bei Ihnen keine Änderung statt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Entgelt- bzw. Besoldungssachbearbeitung.

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de