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Newsletter der Personalabteilung

Mai 2022

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Dienstvereinbarung Mobile Arbeit


Am letzten Freitag, 13.5.2022 wurde die Dienstvereinbarung Mobile Arbeit in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und in den UniNews vorgestellt. Alle Informationen zur neuen Dienstvereinbarung Mobile Arbeit finden Sie auf der Intranetseite Mobiles Arbeiten.

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Info über Mittag


Folgende Themen werden in der Reihe (immer von 12.00 - 13.00 Uhr online!)  im Mai und Juni behandelt:

Am 25.5.22 bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Beratungsangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Am 8.6.22 folgt eine englischsprachige Veranstaltung für postdocs und Koordinator*innen "How can the Postdoc Network support administrators as well as Postdocs?

Am 22.6.22 informiert Frau Denecke, Göttingen International, über das Angebot Erasmus+, das sich an das Hochschulpersonal in Administration und Technik richtet

Am 31.5. und 1.6.22 sind Veranstaltungen zum Thema "Neue Dienstvereinbarung mobile Arbeit" geplant.

Termin 31.05. – Führungskräfte (12.00 – 13.00 Uhr)
Termin 01.06. – Beschäftigte (von 11.30 - 12.30 Uhr)

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Änderungen bei Anträgen auf Beihilfegewährung


Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses im Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung beginnt in Kürze die Pilotphase der elektronischen Beihilfebearbeitung. Das bedeutet, dass Beihilfeanträge in der Beihilfestelle künftig eingescannt und anschließend elektronisch weiterverarbeitet werden.
Im Laufe des Jahres 2022 wird in mehreren Teilschritten ein immer größerer Personenkreis in die Pilotphase einbezogen und auch Ihre Anträge werden elektronisch bearbeitet. Sie erkennen den Zeitpunkt Ihrer Einbeziehung daran, dass Ihnen mit dem ersten voll-elektronisch erstellten Beihilfebescheid keine Belege mehr zurückgesandt werden.
Neu ist, dass die von Ihnen eingereichten Papierbelege (in der Regel Zweitschriften) nach Ihrer Aufnahme in die Pilotphase nicht mehr an Sie zurückgegeben werden. Diese werden im NLBV auch nicht über einen längeren Zeitraum aufbewahrt, sondern im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
Daher wird empfohlen, künftig die Belege nur als Zweitschriften einzureichen und die Belege in Ihrem eigenen Interesse zwecks Begleichung der Rechnung, Rückfragen etc. vor der Antragstellung für Ihre Unterlagen zu kopieren.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Universität Göttingen für jeden einzelnen Beihilfeantrag eine Bearbeitungsgebühr entrichten muss. Die Gebühren sind in den letzten Jahren stark gestiegen, sodass wir darum bitten, einzelne Anträge zusammenzufassen. Jedoch ist auf die Ausschlussfrist von einem Jahr zu achten. Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden.

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9-Euro-Ticket


Die Bundesregierung hat am 24.03.2022 beschlossen, den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland mit der Einführung eines neuen Fahrpreisangebots zu stärken. „9 für 90“ – ein Ticket für 9 Euro/Monat für maximal 90 Tage.
Für Inhaber*innen eines VSN-Jobtickets bedeutet das, sofern der Bundestag und der Bundesrat in ihren Sitzungen am 19. und 20.05.2022 dem Gesetzentwurf zustimmen, dass auch Sie für die Monate Juni - August 2022 nur 9 Euro, statt des bisherigen Tarifs für das Jobticket zahlen müssen.
Dieser Betrag wird, wie bisher auch, automatisch über die Gehaltszahlung einbehalten.

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Riester-Vertrag Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)


Aufgrund eines Fehlers bei der Datenübermittlung für das Jahr 2021 haben Beamte mit einem Riester-Vertrag, möglicherweise ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Die erforderliche Meldung für das Jahr 2021 an die Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung wurde inzwischen nachgeholt.

Nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung empfehlen wir, das Formular, welches Sie mit dem Schreiben bekommen haben, unterschrieben an die Deutsche Rentenversicherung zurückzusenden und/oder die Angelegenheit telefonisch zu klären.

Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

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Gescannte Unterschriften sind arbeitsrechtlich nicht wirksam


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nochmals klargestellt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022, Az.: 23 Sa 1133/21), dass § 14 Abs. 4 TzBfG zwingend die Schriftform für die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen vorsieht und dass Schriftform in diesem Sinne gem. § 126 BGB zwingend eine eigenhändige Unterschrift bedeutet.
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg genügt die gescannte Unterschrift nicht für die Eigenhändigkeit im Sinne des § 126 BGB, so dass eingescannte Unterschriften unter Arbeitsverträgen nicht ausreichen, um eine Befristung wirksam vorzunehmen.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, sodass diese Entscheidung aller Voraussicht nach rechtskräftig wird.

Für die Georg-August-Universität Göttingen bedeutet dies, dass es für die Befristung eines Arbeitsvertrages zwingend erforderlich ist, dass der schriftliche Arbeitsvertrag vor Beginn der Arbeitsaufnahme unterschrieben im Original bei der Universität, idealerweise in der Personalabteilung vorliegt. Die vorab übermittelte PDF-Kopie eines Vertrages mit Unterschrift genügt nicht.

Sofern ein*e Mitarbeiter*in für die Universität, auf Basis einer gescannten Unterschrift, tätig wird, begründet dies einen unbefristeten Arbeitsvertrag, mit entsprechenden rechtlichen Auswirkungen, bis hin zur Regressprüfung. Die Personaladministration weist daher erneut darauf hin, dass eine Arbeitsaufnahme erst nach Eingang des original unterschriebenen Arbeitsvertrages erfolgen darf. In Ausnahmefällen kann ein vorab per Telefax übermittelter eigenhändig unterschriebener Arbeitsvertrag ausreichen, sofern der Originalvertrag umgehend nachgereicht wird.

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Beitrag Landesunfallkasse


Der Beitrag zur Landesunfallkasse wird rückwirkend zum 01.01.2022 von 0,33 % auf 0,36 % erhöht. Dies führt zu geänderten Arbeitgeberkosten für alle Beschäftigten.
Die neuen Personalkostentabellen für die Tarifbeschäftigten sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ab 01. Januar 2022 stehen im Info-Center unter der jeweiligen Personalkategorie zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Erhöhung bei allen Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung März 2022 zu Rückrechnungen der Arbeitgeberkosten gekommen ist.

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Kollegiale Beratung für Führungskräfte, 24.06. und 09.09.2022


Als Führungskraft steht man manchmal kniffligen Situationen und Aufgaben gegenüber und im Arbeitsalltag entstehen Fragen, auf die man nicht immer Antworten hat. Wie motiviere ich mein Team? Wie wachsen wir nach der langen Zeit des Homeoffices wieder zusammen? Wie werde ich besser von meinem Team wahrgenommen? Und viele mehr. Hätten Sie gern Antworten darauf oder wüssten gern, wie anderen damit umgehen?
Durch die Methode „Kollegiale Beratung“ erhalten Sie strukturiert und systematisch Impulse und Antworten auf Ihre Fragen. Ein weiterer besonderer Mehrwert ist das Kennenlernen und die Vernetzung mit anderen Kolleg*innen. Die Veranstaltung besteht aus 2 Termine á 3,5 Stunden und findet online statt. Weitere Informationen finden sie hier . Für Rückfragen steht Ihnen die Personalentwicklung gern zur Verfügung: Nina Kuznik, Tel. 39-26350, personalentwicklung@uni-goettingen.de.

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Gesundheit und Mental Health


Ein neues Angebot, unterstützt aus Mitteln des Betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM, ist der Workshop " Gesund und leistungsfähig am Arbeitsplatz durch geistige, mentale und körperliche Fitness". Dieser findet ganztägig am 20.06.22 in den Räumen der Personalentwicklung statt. Hier gibt es noch Restplätze.

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Informationsveranstaltung - Dienstreisen


Die Zentrale Reisekostenstelle bietet künftig im zeitlichen Zusammenhang zum jeweiligen Semesterbeginn über das Programm der Personalentwicklung jährlich zwei Informationsveranstaltungen mit dem Titel „Dienstreise geplant? Wertvolles und Nützliches“ an.
Sie erhalten Informationen rund um das Thema Dienstreisen. Der LUCOM-Workflow Dienstreise-Antrag-Abrechnung wird vorgestellt und Sie erhalten die Gelegenheit Fragen zu stellen.
https://qualifizierung.uni-goettingen.de/de/programs/13-qualifizierung-2022/categories/114

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Zentrale Reisekostenstelle – neue Mitarbeiterin


Wir begrüßen Frau Sina Marie Zeibig als neue Sachbearbeiterin für Reisekosten in der Zentralen Reisekostenstelle. Sie hat ihre Tätigkeit zum 01.04.2022 aufgenommen und wird bis auf Weiteres Ansprechpartnerin für folgende Fakultäten, Einrichtungen, Sonderforschungsbereiche (SFB) und Graduiertenkollegs (GRK) sein:
Juristische Fakultät, Fakultät für Mathematik und Informatik, Abteilung Forschung und Transfer, Abteilung Gebäudemanagement (Vertretung Frau Schlotterhose), Göttingen International, Gebäudemanagement, CeMiS, GRK 2491, GRK 2088, Projekt „Diversity Turn“, SFB 1456, Zentrale Einrichtung allg. Hochschulsport, Zentrale Kustodie, Zentrum für Statistik, Campus-Institut Data Science (CIDAS).
Kontaktdaten:
Ord.-Nr.:       5142
Tel.:             0551/39-264460
Fax:             0551/39-1824460
E-Mail:         sinamarie.zeibig@zvw.uni-goettingen.de

 

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de