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Sondernewsletter der Personalabteilung

Genehmigungsvorbehalt für Dienstreisen nach Russland, Belarus und Ukraine

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Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf Dienstreisen

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verschärft das Auswärtige Amt seine Reisehinweise und hat eine Reisewarnung für die Russische Föderation, Belarus und Ukraine ausgesprochen. Aufgrund dessen stehen dienstliche Reisen in diese Länder bis auf weiteres unter einem Genehmigungsvorbehalt des Präsidiums.

Soweit Reisen derzeit dienstlich zwingend erforderlich sein sollten, sind diese per Mail an die Zentrale Reisekostenstelle (zentrale.reisekostenstelle@zvw.uni-goettingen.de) mit einer ausführlichen Begründung sowie Stellungnahme des Dekanats bzw. der Leitung der Zentralen Einrichtung zur Entscheidung durch das Präsidium zu beantragen.

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Marius Dornieden
E-Mail: personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de