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Newsletter der Personalabteilung

Dezember 2020

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Betriebsruhe 2020

Für die Universität Göttingen (ohne Bereich Universitätsmedizin) findet auch in diesem Jahr die in den Dienstvereinbarungen Arbeitszeit festgelegte Betriebsruhe vom 24.12.20 bis 01.01.21 statt. Für die individuellen Arbeitstage, die in den Zeitraum der Betriebsruhe fallen, sind Urlaubstage und/oder Zeitausgleichstage in Anspruch zu nehmen.

Die Betriebsruhe gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, ausgenommen derer, die zur Gewährleistung der Sicherheit oder anderer dienstlicher Belange anwesend oder in Rufbereitschaft erreichbar sein müssen.

Sollte es erforderlich sein, bestimmte Räume, Gebäudeteile oder ganze Gebäude in dem gesamten oder einem anteiligen Zeitraum geöffnet zu lassen, ist dies dem Gebäudemanagement umgehend mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck „Betriebsruhe - Ausnahmeantrag“, den Sie im Info Center des Mitarbeiterportals im Bereich „Gebäude und Arbeitsplatz“ und dort unter „Energie und Kosten“ im Untermenü „Informationen zum Thema Energie“ finden können. Sie erreichen diese Seite mit folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/gm/Energie/Seiten/default.aspx.

Soweit Beschäftigte während der Zeit der Betriebsruhe abweichend von ihren üblichen Arbeitszeiten eingesetzt werden sollen, sind die geänderten Arbeitszeitregelungen rechtzeitig der Abteilung Personaladministration und -entwicklung mitzuteilen. Ihre Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Frau Kaufung, Tel. 39-24419, E-Mail: sabine.kaufung@zvw.uni-goettingen.de .

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geänderte Zuständigkeiten im Team 513: Berufungen und Beamtenangelegenheiten

Ab 01.01.2021 werden Johanna Schäfer (Durchwahl neu: -24575) und Stefanie Stierwald (Durchwahl: -24219) gemeinsam die Nachfolge von Jutta Hoffmann im Bereich der Berufungs- und Bleibeangelegenheiten antreten. Künftig erfolgt auf den Arbeitsplätzen der Berufungssachbearbeiter*innen die ganzheitliche Betreuung der Professor*innengruppe (inklusive Juniorprofessor*innen) vom ersten Kontakt im Rahmen der Ruferteilung bis zum Ausscheiden der Person.

Die Personalsachbearbeitung für die weiteren Personengruppen (insbesondere Akad. (Ober-)Räte/Direktoren, Laufbahnbeamte, Gastwissenschaftler, Verwalter/Vertreter) wird von Yvonne Ermisch (Durchwahl: -26396) wahrgenommen. Zudem wird das Team künftig durch Andre Montag (Durchwahl. -24615) in der Personalsachbearbeitung unterstützt. Er wird dennoch weiterhin Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der Umzugskosten/Trennungsgeld sein.

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VBLwebinare für Versicherte

Die VBL bietet für die Mitarbeiter*innen der Universität Göttingen seit November 2020 kurze Live-Veranstaltungen in Form eines Webcast an (Dauer ca. 30 Minuten). Die Teilnahme ist für VBL Versicherte kostenfrei und es besteht die Möglichkeit, während des Vortrags online Fragen zu stellen.

Die verschiedenen Themen mit den entsprechenden Anmelde-Links, sowie eine kurze Erläuterung bezgl. der Anmeldung finden Sie in unserem Mitarbeiterprotal unter

https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/VBL/Seiten/default.aspx.

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Teamleitung Zentrale Reisekostenstelle

Herr Kunze wird zum 01.01.2021 abteilungsintern wechseln. Die Stelle der Teamleitung bleibt zunächst unbesetzt. Anfragen allgemeiner Art sollten bitte an die E-Mail-Adresse zentrale.reisekostenstelle@zvw.uni-goettingen.de gesendet werden. Alternativ ist die Reisekostenstelle auch per Durchwahl -24795 zu erreichen.

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Zuständigkeitswechsel im Team 514 für Umzugskosten und Trennungsgeld

Ab sofort ist Herr André Montag (Durchwahl -21876) für die Sachbearbeitung der Umzugskosten und des Trennungsgeldes zuständig. Telefonisch im Team 514 erreichbar ist er montags, mittwochs und freitags.

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Reisekosten – Auslandstagegeld und Auslandsübernachtungsgeld 2021

Im Mitarbeiterportal stehen die neuen Beträge für das Jahr 2021 auf der Seite der Reisekosten / Umzugskosten und Trennungsgeld zur Verfügung.

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Teamleitung 523

Frau Lechte scheidet zum 31.12.2020 aus dem Dienst aus. Die Nachfolge tritt der bisherige Teamleiter der Zentralen Reisekostenstelle, Herr Marc André Kunze, am 01.01.2021 an.

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Neues zum Brexit ab 01.01.2021 für britische Staatsangehörige

Wir hatten zu diesem Thema in unseren Newslettern im August und Oktober erste uns bekannte Hinweise gegeben. Inzwischen gibt es vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - kurz BMI- eine "Informationsbroschüre für britische Staatsangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen", die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchten.

Deutsche Version
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/brexit-informationen-aufenthaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Englische Version
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/EN/themen/constitution/brexit/information-british-residents-after-withdrawel-agreement.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Danach ist unter Nr. 1 geregelt, dass ab dem 01.01.2021 Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem EU-Austritt haben. Die Rechte bestehen "kraft Gesetzes" .  Die Betroffenen können diese Rechte geltend machen.  Dieses erfolgt in Form eines Aufenthaltsdokuments, das bei der zuständigen Ausländerbehörde zu erhalten ist. Für die Ausstellung gibt es eine Frist bis zum 30.06.2021.
Auszug:
„Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können."
Daher empfehlen wir allen britischen Staatsangehörigen, sich bis zum 30.06.2021 an die für ihren Wohnort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde zu wenden, um dieses Aufenthaltsdokument zu bekommen.
Alle Sekretariate bitten wir darum, diese Information an betroffene Mitarbeiter*innen in ihrer Einrichtung/Abteilung weiterzugeben.

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Änderung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Sonderurlaub bei schwerer Erkrankung eines Kindes und Sonderurlaub zur Organisation und Sicherstellung akut erforderlicher Pflege)

Die Landesregierung hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Nds. Sonderurlaubsverordnung beraten und freigegeben. Danach kann in den Urlaubsjahren 2020 und 2021 Urlaub bei schwerer Erkrankung eines Kindes Sonderurlaub für bis zu zehn Arbeitstage im Urlaubsjahr erteilt werden. Insgesamt aber nur für bis zu zwanzig Arbeitstage im Urlaubsjahr, für alleinerziehende Beamte bis zu dreißig Arbeitstage im Urlaubsjahr. Zudem beträgt die Obergrenze zur Organisation und Sicherstellung akut erforderlicher Pflege in den Urlaubsjahren 2020 und 2021 neunzehn Arbeitstage je Urlaubsjahr.

Die Landesregierung hat den Beschluss gefasst, dass im Vorgriff auf die Änderung der Nds. Sonderurlaubsverordnung den Beamtinnen und Beamten bereits Sonderurlaub nach Maßgabe des Verordnungsentwurfs zu gewähren ist.

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalsachbearbeitung.

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Weihnachtsgrüße

Weihnachtsgrüße

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2021. Bleiben Sie gesund.

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Die Anmeldung für den Newsletter der Personalabteilung finden Sie hier:
https://listserv.gwdg.de/mailman/listinfo/newsletter-personaladministration

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